Nach Kündigung – 300 EUR Monatsrechnung bei Drei.at | 3 Hutchison Austria

Vor 2 Monaten habe ich meinen 3 Data Vertrag bei Hutchison gekündigt. Mit der Leistung des Datentarifs war ich schon länger nicht zufrieden. Beim Anruf der 3 Serivce Hotline bekam ich immer nur nutzlose Anworten. Ich entschied mich meinen Vertrag zu Kündigen.
In den letzten Jahren habe ich nie mehr als mein vorgegebenes Datenvolumen verwendet. Plötzlich erhalte ich ein Monat nach meiner Kündigung eine aus meiner Sicht ungerechtfertigte Nachzahlungsrechnung von 300 EUR. Was für ein Zufall!

Nach einem Telefonat mir der sinnlosen 3 Service Hotline, hat man mir geraten einen Einspruch einzuleiten und dabei den Logfile zu verlangen. Auf der Rechnung gab es einige dubiose Verbindungen mit mehreren 100 MB von 3:00 bis 4:00 Uhr in der Früh. Weiters ergaben einige Positionen der Rechnung eine Tagesverbindungsdauer von 26 Stunden. Ich dachte ein Tag hat 24 Stunden, aber nicht bei drei.
Heute habe ich dann eine schriftliche Antwort erhalten. Darin stand, dass nach eingehender Überprüfung deren Forderung zu Recht bestand. Das Schreiben enthielt keine einzige persönlich Begründung sondern nur Standardformulierungen. War auch nicht anders zu erwarten.

Das beste aber ist der Hinweis auf die Möglichkeit eines Streitbeilegungsverfahren bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. Weiters weist Drei auf den Punkt 21.3 der AGB’s, welcher aus meiner Sicht eine reiner Verarschung der Kunden darstellt.

21.3. Sollten sich die Einwendungen des Kunden aus der
Sicht von 3 als unberechtigt erweisen, kann der Kunde
innerhalb eines Monats ab Erhalt der diesbezüglichen
Stellungnahme von 3 ein Streitbeilegungsverfahren (§ 122
iVm § 71 Abs. 2 TKG) bei der Regulierungsbehörde
(Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH,
Mariahilferstrasse 77-79, A-1060 Wien) einleiten. 3 ist auch
bei Anrufung der Regulierungsbehörde berechtigt, einen
Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei
Rechnungsbeträge entspricht, sofort fällig zu stellen. Sofern
sich herausstellt, dass dadurch zuviel eingehoben wurde,
wird der Differenzbetrag dem Kunden samt gesetzlichen
Zinsen ab dem Inkassotag rückerstattet. Für den Fall, dass
kein Anlass zur Neuberechnung des bestrittenen Betrages
gefunden wird, werden dem Kunden von 3 Verzugszinsen in
der in Punkt 22.1 der AGB beschriebenen Höhe ab dem in
der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum in Rechnung
gestellt.
21.4 Wird

Ich hoffe mit meinem Blogbeitrag anderen unzufriedenen Kunden von Drei Mut gemacht zu haben, um ihren Ärger und Frust zum Ausdruck zu bringen.